VFW-Merkblatt vor dem Notartermin
Das ausgesuchte Objekt wurde an Hand des VFW-7-Punkte-Tests überprüft, offene Fragen konnten zur Zufriedenheit geklärt werden.
Bei Gebraucht-Immobilien oder Neubauten kurz vor Fertigstellung empfehlen wir -zu Ihrer Sicherheit- die Immobilie nochmals mit einem VFW-Sachverständigen zu begutachten. Die bei der Bewertung der schriftlichen Unterlagen festgestellten Schwachpunkte und die vor Ort festgestellten Mängel sollen dann bei der Preisfindung berücksichtigt werden.
Sie als Käufer sollten den Notar auswählen. Schließlich werden Sie in der Regel die Notarkosten bezahlen müssen. Die notwendigen Vorgaben für einen Kaufvertrag entnehmen Sie bitte dem Ende dieses Merkblattes.
Auch als Erwerber einer Gebraucht-Immobilie sollten Sie vor dem Notartermin sämtliche Urkunden wie Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, aber auch evtl. wertmindernder Dienstbarkeiten auf finanzielle Konsequenzen überprüfen lassen.
Entsprechende Hinweise erhalten Sie anlässlich der Objektüberprüfung.
Bei Neubau-Vorhaben ist das Procedere etwas anders.
Nach der Prüfung der Objektunterlagen, also der Bewertung durch den VFW-7-Punkte-Test, der Klärung von offenen Punkten und Sonderwünschen wie Änderung der Pläne, Ergänzung der Baubeschreibung etc. geht es nun in die heiße Phase.
Der Entwurf des Kaufvertrages sowie die weiteren vertraglich relevanten Unterlagen sollen Ihnen rechtzeitig, d.h. 14 Tage vor dem Beurkundungstermin zur Verfügung gestellt werden. Achten Sie darauf, ob es sich bei den weiteren Unterlagen (z.B. Verweisungs-urkunden, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Dienstbarkeiten etc.) nur um einen Entwurf oder bereits um notarielle Urkunden handelt. Sind diese bereits im Grundbuch vollzogen? Für Sie nachteilige oder unklare Regelungen können in einem frühen Stadium oft noch bereinigt werden.
Der Inhalt der Verträge und Urkunden sollte für Sie verständlich sein. Wir empfehlen eine Überprüfung der Unterlagen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Konsequenzen sowie die finanziellen Auswirkungen der getroffenen Vereinbarungen.
Vertragsunterlagen Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung
Nach Objektüberprüfung und vor dem Kauf ist das Vorliegen folgender Vertragsunterlagen erforderlich:
Entwurf Kaufvertrag
Bei Aufteilung nach WEG:
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
Verwaltervertrag
Wenn zutreffend:
Erbbaurechtsvertrag
Zusätzlich bei Neubau-Vorhaben:
Pfandfreistellungserklärung der global finanzierenden Bank
Evtl. Bankbürgschaft
HINWEIS FÜR ALLE ERWERBER VON NEUBAU-OBJEKTEN:
Bei noch nicht fertig gestellten Objekten ist die Einholung einer Bankauskunft über die Bonität des Bauträgers dringend erforderlich. Hintergrund ist das grundsätzliche Fertigstellungsrisiko bei Neubau-Vorhaben. Im Falle der Nichtfertigstellung des Bauwerks durch den Bauträger können Ihnen als Käufer finanzielle Schäden entstehen.
In der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) sind die Zahlungen nach Baufortschritt festgelegt. Durch diese vorgegebenen Zahlungsschritte ist das Fertigstellungsrisiko zwar reduziert, jedoch nicht ausgeschlossen.
Eine weitergehende Absicherung gegen dieses Risiko ist möglich, wir empfehlen Ihnen, sich hierzu umfassend zu informieren.
Vorgaben für Kaufvertrag
Käufer: Geburtsdatum:
(Bei mehreren Käufern Erwerbsanteil bekannt geben)
Wohnort: Straße:
Verkäufer: Geburtsdatum:
Wohnort: Straße:
Grundbuchbeschrieb:
Amtsgericht: Gemarkung:
Fl.-St-Nr.: Miteigentumsanteil:
Band: Blatt: Seite:
Wohnungs-Nr.: Whg.-Grundbuch Band: Blatt: Seite:
Miteigentumsanteil: Garage-Nr.:
Angabe für Gutachterausschuss: Bj. Wfl.m² Anzahl Zimmer
Einrichtungsgegenstände, die mit verkauft werden:
Kaufpreis: €
Zeitpunkt Besitzübergang:
Objekt vermietet: Ja / Nein Wenn ja, mtl. Nettomiete €
Wohngeld dzt.: €
Finanzierung/Grundschuldbestellung: €
Verwalter: