VFW-Merkblatt " Kauf eines Hauses "
Allgemeine Objektunterlagen
- Gesamtansicht
- Flurstückkarte
- komplette Grundrißpläne
- Querschnitt des Hauses
- Baubeschreibung
- Freiflächengestaltungsplan
- Jahr der Fertigstellung
- Größe des Grundstücks
- Wohnflächenberechnung nach DIN (2.Berechnungsverordnung)
- Art des Kfz-Stellplatzes
- Grundbuchauszug ohne Abteilung III
- Kaufpreis
Bei Aufteilung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
- Aufteilungsplan Haus und Garage
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Plan Sondernutzungsrechte
Zusätzlich bei Neubau-Vorhaben
- Kopie Baugenehmigung bzw. Baufreigabe (Text und Pläne)
- Bankauskunft über Bauträger einholen
Zusätzlich bei gebrauchten Objekten
bei Aufteilung nach WEG (soweit vorhanden):
- Protokolle der letzten beiden Eigentümerversammlungen
- Wohngeldabrechnungen der beiden letzten Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
bei vermieteten Objekten:
- Angabe der Netto-Miete
Vertragsunterlagen für den Kauf eines Hauses
Nach Objektüberprüfung und vor dem Kauf ist das Vorliegen folgender Vertragsunterlagen erforderlich:
- Entwurf Kaufvertrag
Bei Aufteilung nach WEG:
- Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung
- Verwaltervertrag
Wenn zutreffend:
- Erbbaurechtsvertrag
- Mietvertrag
Zusätzlich bei Neubau-Vorhaben:
- Pfandfreistellungserklärung
der global
finanzierenden Bank - Evtl. Bankbürgschaft
HINWEIS
FÜR ALLE ERWERBER VON NEUBAU-OBJEKTEN:
Bei noch nicht fertig gestellten Objekten ist die Einholung einer Bankauskunft über die Bonität
des Bauträgers dringend erforderlich. Hintergrund ist das grundsätzliche Fertigstellungs-risiko
bei Neubau-Vorhaben. Im Falle der Nichtfertigstellung des Bauwerks durch den Bauträger
können Ihnen als Käufer finanzielle Schäden entstehen.
In der
MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) sind die Zahlungen nach Baufortschritt
festgelegt. Durch diese vorgegebenen Zahlungsschritte ist das Fertigstellungsrisiko zwar reduziert, jedoch nicht ausgeschlossen. Eine weitergehende Absicherung gegen dieses
Risiko ist möglich, wir empfehlen Ihnen, sich hierzu umfassend zu informieren.
Verbraucherberatung
für Wohnungs-u. Hauskäufer
-VFW-GmbH
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