Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche der Wohnung oder des Hauses ist mit ein Wert bildender Faktor, also zu berücksichtigen bei der Überprüfung des Preis-/Leistungsverhältnisses.
Nach unseren Beobachtungen sind ca. 58% der in Prospekten angegebenen Wohnflächen-angaben unrichtig. Kein Wunder: Es gibt schließlich zu viele verschiedene Berechnungsmethoden – nach HOAI, II BVO, DIN 277, DIN 283, die ab 1.1.2004 geltende Wohnflächenverordnung (WoFLV), bis hin von Anbietern eigen entwickelte Berechnungsmethoden, die m²-Wohnfläche zu ermitteln.
Bei Neubauvorhaben sollte
sich der Erwerber die entsprechenden Berechnungen in jedem Falle aushändigen und von einer neutralen Stelle überprüfen lassen. Gleichzeitig sollte eine Vereinbarung im Kaufvertrag
aufgenommen werden, die bei Abweichung zu der tatsächlichen
Wohnfläche (Fertigmaß) den finanziellen Ausgleich regelt.
Bei Gebrauchtimmobilien gibt
es neben Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung weitere schriftliche Unterlagen, denen die offizielle Wohnfläche zu entnehmen ist. Ob diese dann mit der
tatsächlich vorhandenen Wohnfläche übereinstimmt, sollte im Zweifelsfall durch einen Fachmann überprüft werden.
Verbraucherberatung
für Wohnungs-u. Hauskäufer
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